Brachflächen und Zwischennutzung in Leipzig [www.flaechen-in-leipzig.de] || Navigation überspringen



Hinweise zu Haftpflicht und Unfallschutz || nach oben springen

Wie sollte man sich bei einer Brachflächennutzung versichern?


ein Hinweis auf die Verantwortung der Eltern ersetzt keinen Versicherungsschutz
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ein Hinweis auf die Verantwortung der Eltern ersetzt keinen Versicherungsschutz

Wenn die Pläne zur Nutzung einer Brachfläche reifen, taucht irgendwann die Frage auf: Was passiert, wenn jemandem auf der Fläche etwas passiert? Welche Risiken bestehen für den Nutzer? Wann und wogegen sollte man sich versichern?

Die folgenden Hinweise erfolgen ohne Gewähr und sind als Ratgeber für interessierte Nutzer und Eigentümer zu verstehen. Sie ersetzen keine individuelle Beratung. Im Zweifelsfall sollte für spezielle Fragen Kontakt zu einem Versicherungsfachmann aufgenommen werden.

Tipps zur Haftpflichtversicherung
Tipps zur Unfallversicherung


Die folgenden Hinweise können Sie sich auch kompakt als Flyer im pdf-Format herunterladen.
Download Flyer Haftpflicht 
Download Flyer Unfallschutz


Haftungsschutz



Eigentümer von Flächen sind grundsätzlich für Schäden, die auf ihrem Grundstück entstehen, haftbar. Dieser Umstand erzeugt bei vielen Eigentümern Vorbehalte, ihr Grundstück Dritten zur Nutzung zu überlassen auf die sie dann keinen direkten Einfluss mehr haben. Relevant wird eine Haftung jedoch erst dann, wenn ein Geschädigter Ansprüche an einen Eigentümer / Nutzer stellt. Der Eigentümer / Nutzer haftet nur dann, wenn ihn eine Schuld an dem Schaden trifft.

Bei Aktivitäten auf Brachflächen sei jedoch folgender Rat gleich vorangestellt: „Eine Haftpflicht sollte ‚Pflicht‘ für alle beteiligten Vertragspartner sein“!

Wann trifft den Eigentümer / Nutzer die Schuld - und wann den Geschädigten?


Unabhängig von der Frage der Versicherung muss im Schadensfall die Schuldfrage geklärt werden. Wenn den Eigentümer / Nutzer keine Schuld trifft, haftet er auch nicht. Der Nutzer bzw. Eigentümer der Fläche muss die nötige Sorgfaltspflicht bei der Vermeidung von Schäden beachten. Vorhandene Gefahrenquellen müssen behoben werden. Sind sie nicht grundsätzlich vermeidbar, muss sehr konkret darauf hingewiesen werden. Allgemeine Hinweise wie „Betreten auf eigene Gefahr“ entlasten den Eigentümer / Nutzer nicht.

Hinweise zur Haftungsfrage anhand von kurzen Fallbeispielen
Hinweise für spezielle Nutzergruppen
Hinweise für spezielle Nutzungsformen

Empfehlung


Grundsätzlich müssen Nutzer von Brachflächen abwägen, welche Risiken durch die Gestaltung und Nutzung entstehen. Eine Haftpflichtversicherung (Größenordnung 100 Euro/Jahr) sollte generell vorhanden sein, da die möglicherweise entstehenden Schäden sehr hoch sein können. Der Versicherer prüft das Verschulden, regelt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche für den Versicherungsnehmer ab. Eine Haftpflichtversicherung wirkt also wie eine passive Rechtsschutzversicherung. Sie deckt jedoch nur Sach- und Personenschäden, keine strafrechtliche Ansprüche, ab.




Unfallschutz



Unfälle, Verletzungen und sonstige Körperschäden können durch eine Unfallversicherung abgesichert werden. Dies ist relevant, wenn sich jemand bei der Ausübung einer Tätigkeit auf einer Brachfläche verletzt. Die folgenden drei Beispiele zeigen verschiedene Nutzergruppen und die Auswirkungen im Falle eines Unfalls auf. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Beispiel 1: Der Nutzer ist ein Verein.
Ehrenamtliche Tätigkeiten eines Vereins, die im Interesse der tadt durchgeführt werden, sind nach § 2 (1) Nr. 10a SGB VII über den kommunalen Versicherungsschutz mitversichert. Dazu ist keine schrifliche Erklärung der Stadt für jede Aktivität erforderlich. Günstig wäre aber eine Anzeige solcher Aktivitäten gegenüber der Stadt.
Darüber hinaus kann der Verein für seine ehrenamtlich Tätigen eine Gruppen-Unfallversicherung mit einer höheren Schadensabsicherung als die kommunale Versicherung abschließen. Personen, die über eine Arbeitsgelegenheit beschäftigt sind, müssen bezüglich Unfallschutz durch den Träger versichert werden.

Beispiel 2 Der Nutzer ist eine Privatperson oder Personengruppe
Eine private Unfallversicherung für Einzelpersonen bzw. eine Gruppenunfallversicherung für Personengruppen im Zusammenhang mit bestimmten Aktivitäten ist möglich.

Beispiel 3 Der Nutzer ist eine Person oder Personengruppe, die andere (z.B. Kinder) zu einer Aktivität einlädt
Im Rahmen schulischer Aktivitäten, welche mit ausdrücklicher Zustimmung der Schule durchgeführt werden, sind Kinder über die Schulen mitversichert. Bei anderen Maßnahmen ist es sinnvoll zu prüfen, ob die Aktion unter das Dach eines versicherten Vereins gestellt werden kann.

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