Brachflächen und Zwischennutzung in Leipzig [www.flaechen-in-leipzig.de] || Navigation überspringen



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Ansprechpartner für Ihre Fragen




Am Besten ist es, wenn Sie sich mit konkreten Fragen direkt an die jeweils zuständigen Ämter der Stadtverwaltung wenden. Für die häufigsten Themen haben wir Ihnen hier die Kontakte zusammengestellt.

Herstellung von Kontakten zu Eigentümern von solchen Brachflächen, die Sie nicht auf die Internetseite finden...

...bei Interesse für die Zwischennutzung von Brachflächen:
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Frau Heike Will
Tel.: (0341) 123 54 09

...bei Interesse für die dauerhafte neue Nutzung von Brachlächen für Wohn- oder Gewerbezwecke oder als Ausgleichsflächen:
Amt für Umweltschutz
Frau Anke Krutzsch, Tel.: (0341) 123 16 84

Anträge auf Erlass der Grundsteuer
Stadtkämmerei, Abteilung Grundsteuer
Tel.: (0341) 123 82 42

Anfragen zur Versicherung von Aktivitäten auf Brachflächen:
Stadtkämmerei, Abteilung kommunale Versicherungsverwaltung
Frau Kranz
Tel.: (0341) 123 37 12

Anfragen zum Baurecht:
Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
Sekretariat der Amtsleitung
Tel.: (0341) 123 51 59

Anfragen zum Baumpflanzungen:
Grünflächenamt
Herr Frank Haas
Tel.: (0341) 123 61 70

Für alle anderen Fragen nutzen Sie im Zweifelsfall unser Kontaktformular.
Brachflächensuche

Termine



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Herzlich Willkommen auf der neuen Informationsseite zur Nutzung von Brachflächen in Leipzig.

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Zur Charakterisierung der Flächen werden folgende Kategorien verwendet:

WohnenDie Fläche ist geeignet für den Bau von neuen Wohnhäusern. Die steht im Einklang mit dem aktuellen Flächennutzungsplan. Viele dieser Flächen sind insbesondere auch potenzielle Standorte für Stadthäuser, d.h. mehrgeschossige Einfamilienhäuser. Mehr zum Thema Stadthäuser unter [[Selbstnutzer.de::http://www.selbstnutzer.de]]

GewerbeDie Fläche eignet sich für neue, dauerhafte gewerbliche Nutzungen. Dies steht im Einklang mit dem aktuellen Flächennutzungsplan.

Gärtnerische NutzungAuf diesen Flächen könnten private, temporäre Kleingärten angelegt oder andere Formen gärtnerischer Nutzung ausprobiert werden. Dabei sind jedoch noch weitere Fragen (Bodeneignung bzw. -verbesseerung, Bewässerung, Grundstückssicherung) zu beachten bzw. zu klären.

GrünflächeDie Flächen sind grundsätzlich für die Anlage von temporären, öffentlich zugänglichen Grünflächen geeignet.

Kinder-SpielflächeDie Flächen sind grundsätzlich für die temporäre Anlage von einfachen Spielgeräten und -materialien geeignet. Fragen der Sicherhheit (Verletzungsgefahr) siond unabhängig davon zu beachten.

ParkplatzDiese Flächen eignen sich für die Anlage von temporären Stellplätzen für Kraftfahrzeuge.

Event und VeranstaltungenDiese Flächen sind für kleinere öffentliche Veranstaltungen und Aktionen geeignet.

FreizeitaktivitätenDiese Flächen eignen sich für die verschiedene nichtöffentliche Freizeitaktivitäten oder sportliche Nutzung, z.B. für Vereine oder Initiativen.